1. Restriktionen eindeutig abfragen
Klären Sie direkt zu Anfang mit der Eventlocation, ob es zeitliche oder sonstige Restriktionen bezüglich der Lautstärke und der Party gibt. Lassen Sie diese – auch wenn es Ihnen kleinlich erscheinen mag – schriftlich im Vertrag fixieren, damit es später nicht zu Uneinigkeiten bezüglich der Details kommt.
2. Soundtechnik vor Ort vom DJ prüfen lassen
Oft möchten Eventlocations die Mieter dazu verpflichten, die Technik vor Ort zu nutzen. Und auch wenn es verführerisch und praktisch klingt, so nach dem Motto: „Hinter die Technik können wir gleich einen Haken setzen“, ist es aus Sicht eines Event-DJs doch eine recht fragliche Vorgabe. Für den Locationbetreiber bedeutet es den geringsten Aufwand, aber das heißt nicht, dass die Anlage auch wirklich einen guten Sound garantiert, der der Party gerecht wird. Ich habe selbst schon grässliche, teilweise uralte Soundanlagen erlebt, bei denen es scheppert, knirscht und knistert – das ist eher nicht der Klang, den man sich als Eventplaner und Gastgeber für seine Gäste wünscht. Aber grundsätzlich ist vorhandene Soundtechnik kein Negativindiz. In diesem Fall am besten eine Liste vom Eventlocationbetreiber mit den Spezifikationen der Soundtechnik aushändigen und vom Event-DJ gegenchecken lassen.
3. Eventuelles Dezibel-Limit in Frage stellen
Achtung beim Thema „Dezibellimit“! Eventlocations, die eine Dezibelgrenze vorgeben,versehe ich gerne mit einem Fragezeichen, denn dies deutet meist auf ein tiefergehendes Problem hin (siehe Tipp 4). Daher auch hier kurz vom DJ prüfen lassen, auf welchem Niveausich das vorgegebene Dezibellimit bewegt und ob es partytauglich ist.
4. Rezensionen der Eventlocation aufmerksam lesen
Vielleicht ist es ein typisch deutsches Phänomen, aber bei Eventlocations gibt es verhältnismäßig oft einen Nachbarn, mit dem nicht gut Kirschen essen ist und der, was die Partylautstärke angeht, sehr rigoros ist. Locationbetreiber spielen hier leider oft nicht mit offenen Karten, so dass es angeraten ist, bei einem Event-DJ (ich gebe hier gerne Hilfestellung) vor Buchung der Location nachzufragen oder auch im Internet nach Rezensionen der Eventlocation zu schauen. Ich habe leider schon Locations erlebt, die mit ihren direkten Nachbarn im Gerichtsstreit lagen und ihre Eventlocation trotzdem uneingeschränkt weiter vermietet haben, ohne die Lautstärkebeschränkungen auch nur zu erwähnen!