Bei welcher Veranstaltung Sie GEMA anmelden müssen und wann nicht
Wenn Sie eine Firmenfeier oder Weihnachtsfeier planen und dabei Musik abspielen möchten, stellt sich natürlich die Frage, ob Sie die Veranstaltung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anmelden müssen.
GEMA Anmeldung: Öffentliche vs. private Veranstaltung
Grundsätzlich ist die Wiedergabe von urheberrechtlich geschützter Musik vergütungspflichtig, wenn sie öffentlich erfolgt. Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn sie für einen unbestimmten Personenkreis zugänglich ist. Bei Firmenfeiern ist der Personenkreis in der Regel auf Mitarbeiter und eventuell deren Begleitpersonen beschränkt. Dennoch werden solche Veranstaltungen oft als halböffentlich eingestuft, da sie nicht im rein privaten Umfeld stattfinden.
GEMA Gebühren bei einer Veranstaltung ohne Eintritt
Die GEMA betrachtet Betriebs- und Vereinsfeiern in der Regel als vergütungspflichtig. Selbst wenn keine Eintrittsgelder erhoben werden, ist die Nutzung von geschützter Musik anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Musik von einer Live-Band, einem DJ oder über eine Musikanlage abgespielt wird. Es besteht also eine GEMA-Pflicht bei Firmenfeiern.
Es gibt wenige Ausnahmen, in denen keine GEMA-Gebühren anfallen:
- GEMA-freie Musik: Wenn ausschließlich Musik verwendet wird, deren Urheberrechte nicht von der GEMA vertreten werden.
- Private Feiern im engsten Kreis: Veranstaltungen im familiären Rahmen, wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern, sind in der Regel nicht GEMA-pflichtig.
Vorgehensweise, wenn Sie eine Veranstaltung bei der GEMA anmelden
Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Anmeldung bei der GEMA: Melden Sie Ihre Veranstaltung frühzeitig an. Dies kann online oder telefonisch erfolgen.
- Gebührenberechnung: Die GEMA berechnet die Gebühren basierend auf Faktoren wie Veranstaltungsart, Raumgröße und Besucherzahl.
- Vertragliche Regelungen mit Dienstleistern: Stellen Sie sicher, dass etwaige Verträge mit DJs oder Bands keine Klauseln enthalten, die die Verantwortung für GEMA-Gebühren auf Sie übertragen.
GEMA Anmeldung bei Firmenfeiern
Ja, Sie müssen Ihre Firmenfeier bei der GEMA anmelden, wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik abspielen möchten. Die Anmeldung und Zahlung der entsprechenden Gebühren sind notwendig, um rechtliche Verstöße zu vermeiden.